FAQs

  • Wie wird mein Gegenstand bewertet bzw. Wie hoch kann ich meinen Gegenstand beleihen?
    • Die Bewertung findet direkt vor Ort statt, ein Pfandkredit wird in der Regel für rund 50% des aktuellen Marktwertes gewährt.

  • Wie lange ist die Laufzeit meines Pfandkredits?
    • Die Laufzeit beträgt 3 Monate, danach können Sie den Kredit selbstverständlich beliebig häufig verlängern, indem Sie die angelaufenen Gebühren und Zinsen zahlen. *
    • (* Zustimmung des Pfandleihers vorausgesetzt) 

  • Was benötige ich alles für einen Pfandkredit?
    • Bei Gold- und Silber benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis.
    • Gleiches gilt für (Luxus)Uhren jedoch ist es natürlich maßgeblich Wertbeeinflussend, wenn Sie noch die Originalverpackung, die Papiere oder den Originalkaufbeleg vorweisen können.
    • (Wir behalten uns vor für einige Fabrikate einen originalen Kaufbeleg vorlegen zu lassen.)
    • Bei Elektronik benötigen Sie neben Ihrem Personalausweis auch einen Restgarantienachweis in Form einer Quittung/Rechnung/Lieferschein o.Ä., da wir diese nur mit nachgewiesener Restgarantie annehmen.
    • Selbstverständlich müssen Sie für alle Geschäftsvorgänge volljährig sein.

  • Kann ich bei Ihnen mit EC-Karte  oder Kreditkarte bezahlen?
    • Leider bieten wir nur Barzahlung an, da unsere Kunden ja Ihr Geld auch in Bar entgegennehmen wollen.

  • Kann ich einen Pfandkredit in beliebiger Höhe aufnehmen?
    • Grundsätzlich Ja, sofern ein Pfand mit mindestens doppeltem Wert eingeliefert wird.
    • Für Einzeldarlehen die 10.000€ übersteigen erbitten wir eine telefonische Anmeldung am Vortag.

  • Was kann ich alles beleihen?
    • Grundsätzlich können Sie bei uns Beleihen:
    • Gold (in fast jeder Form)
    • Silber (in fast jeder Form)
    • Hochwertige Uhren 
    • Werkzeuge 
    • Marken Smartphones (2 Jahre Altersgrenze beachten)
    • Marken Laptops (2 Jahre Altersgrenze beachten)
    • Marken Tablets  (2 Jahre Altersgrenze beachten)
    • Und vieles mehr,… im Zweifel stellen Sie uns kurz eine Anfrage.

  • Kann ich mein Darlehen auch telefonisch oder per Post oder Überweisung verlängern?
    • Da für eine Verlängerung die aufgelaufenen Gebühren und Zinsen entrichtet werden müssen ist eine telefonische Verlängerung nicht möglich. Von einer postalischen Verlängerung raten wir nachdrücklich ab, da sowohl der Pfandschein als auch das Geld via Post versendet werden müssen und wir für einen Verlust keinerlei Haftung übernehmen.
    • Auch bei der Überweisung müsste der Pfandschein postalisch zugesendet werden, die gleichen Risiken gelten auch hier.

  • Was passiert, wenn ich den Pfandschein verliere?
    • Der Pfandschein ist ein sogenanntes Legitimationspapier und als solches ein wichtiges Dokument. Grundsätzlich kann jeder das Pfand abholen der den Pfandschein besitzt.
    • Sollten Sie den Pfandschein verlieren muss dies umgehend von Ihnen bei uns gemeldet werden, sodass wir einen Sperrvermerk auf den Artikel setzten können.
    • Danach ist eine Abholung nur noch gegen Vorlage des Personalausweises und nach Ablauf des Darlehens möglich.
    • Am besten also den Pfandschein gar nicht erst verlieren, sondern sicher aufbewahren.

  • Reicht ein Foto vom Pfandschein, um das Pfand auszulösen?
    • Nein, ein Foto ist ebenso wenig ausreichend wie eine Kopie, wir benötigen den Pfandschein im Original und vollständig zurück, um Ihr Pfand herauszugeben.
  • Wurde Ihre Frage nicht beantwortet?

  • Zögern Sie nicht uns unter 0271/52220 telefonisch zu kontaktieren oder uns eine E-Mail an pfandhaus@imlau.com zu senden.